Bitcoin Nova ist mittlerweile in aller Munde. Doch was passiert, wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert? Gerade bei Kryptowährungen wie Bitcoin stellt sich die Frage: Wie wird das überhaupt besteuert? Tauchen wir ein.
Bitcoin hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erlebt. Aber wussten Sie, dass dieser Boom auch Ihre Steuerlast beeinflussen kann? Ja, richtig gehört! Jeder Kauf und Verkauf kann steuerliche Konsequenzen haben. Und diese können mitunter gravierend sein.
Die Grundlagen sind eigentlich simpel. Wenn Sie Bitcoin kaufen und später verkaufen, ist der Gewinn steuerpflichtig. Denken Sie aber daran: Einfach kaufen und vergessen? Lieber nicht! Transaktionen regelmäßig dokumentieren ist das A und O.
Verkaufen Sie Ihre Bitcoins innerhalb eines Jahres, wird der Gewinn wie ein Einkünfte aus Spekulationsgeschäften behandelt. Das heißt, er wird voll versteuert. Halten Sie Ihre Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Das sind doch mal gute Nachrichten, oder?
Ein häufiger Fehler: Viele denken, wenn sie Bitcoin für mehr als ein Jahr halten, seien sie immer steuerfrei. Aber aufgepasst! Andere Regeln gelten, wenn man mit Bitcoin Zinsen oder Dividenden erwirtschaftet. Diese Einkünfte sind nämlich immer steuerpflichtig, egal wie lange Ihre Coins im Wallet verweilen.
Sie haben im Jahr hohe Gewinne, im anderen große Verluste gemacht? Zum Glück können Sie diese gegeneinander aufrechnen. Verluste mindern Ihre Steuerlast. Klingt kompliziert, ist aber bares Geld wert. Also den Taschenrechner griffbereit halten!
Ein bisschen knifflig wird es, wenn Sie Bitcoin nicht nur als Investment, sondern als Zahlungsmittel nutzen. Haben Sie schon mal mit Bitcoin beim Online-Shoppen bezahlt? Das Finanzamt interessiert sich auch dafür. Jede Transaktion, bei der Sie Ihre Coins ausgeben oder umtauschen, kann steuerlich relevant sein. Klingt nervig, ist aber die Realität.
Und was ist mit Schenkungen? Verschenken Sie Bitcoins oder erhalten welche? Schenkungen an nahestehende Personen können steuerfrei sein, aber auch hier gibt es Freibeträge zu beachten. Überschreitet man diese, kann Schenkungssteuer anfallen. Selbst bei virtuellen Währungen!